Samstag, 2. Juli 2016

Gemeinschaftsflächen, die Frage der Pflege

Letztens ist uns beim Spazierengehen der wahnsinnige Wuchs des Unkrauts aufgefallen.
Alle öffentlichen Bereiche sind zugewuchert, auf unbebauten Grundstücken stehen Distel, Gänsefuß, Schafgarbe und Weizen kniehoch und bedecken den gewöhnlichen Löwenzahn.
Das Problem sind auch die Grundstücksränder mit einem freien Grünstreifen von ca. einem Meter. Entweder pflegt dort der Grundstücksbesitzer diese Fläche mit und er hat dort Rasen eingesät, oder aber die Vegetation holt mit ihren Unkräutern die Ordnung ein.
Sicherlich kann man keinen dazu verpflichten, vor seiner Grundstückstür zu "fegen" , allerdings: wer soll es sonst machen? Die Gemeinde kann höchstens 2 x im Jahr die Pracht kürzen. Dann aber hat sich die Saat schon meist ausgesät - vor zwei Wochen wurden bei uns die Hügel zur Straße hin von einem Gemeindemitarbeiter mit einer elektrischen Sense bearbeitet, auf dem Kinderspielplatz haben an mindestens zwei Tagen drei Gärtner gewütet.

Der Spielplatz:


eine Sickermulde vor einem unbebauten Grundstück:




der Schulweg: